Flächennutzungs- und Landschaftsplan Nalbach
Nach § 5 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet der Gemeinde die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, also Ziele der Landes- und Regionalplanung, zu beachten.
In der Regel wird der Flächennutzungsplan ergänzt um einen Landschaftsplan. Seine Aufgabe ist es, orientiert an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 und § 2 BNatSchG) die konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen darzustellen und somit einen Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die unbebaute Feldflur sowie die Wald- und Naturschutzflächen zu geben.
Durch ARGUS CONCEPT wurden in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Flächennutzungs- und Landschaftspläne neu aufgestellt bzw. geändert.