Category / Bauleitplanung
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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Briehl – Erweiterung Betriebsgelände Fa. Hörmann“ Freisen
Ziel des Bebauungsplanes mit der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma Hörmann in Freisen. Aufgrund von strukturellen Veränderungen in den Arbeitsabläufen werden Erweiterungsflächen insbesondere für Produktion und Logistik benötigt. Dabei steht der direkte Bezug und Anschluss an die bestehende Produktionshalle zur Sicherung und Entwicklung des Produktionsstandorts im Vordergrund.
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Bebauungsplan Wohngebiet „Am Triller“ Saarbrücken
Als Grundlage für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, wurde durch den Vorhabenträger in einem umfassenden Abstimmungsprozess mit der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Gestaltungsbeirat ein Konzept entwickelt, das eine verträgliche Entwicklung des Röchlingparks für Wohnbauzwecke unter gleichzeitigem Erhalt großer Teile des alten Baumbestandes und der stadt- und landschaftsbildprägenden „grünen Krone“ vorsieht.
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Bebauungsplan „Primsaue II“ Nalbach
Nach der Erschließung und schnellen Vermarktung des Gewerbegebietes „Primsaue I“ bestand in Nalbach ein Bedarf zur Entwicklung weiterer Gewerbeflächen. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Nalbach die Erarbeitung eines Rahmenplanes für ein nachhaltiges und klimaneutrales Gewerbegebiet „Primsaue II“ beauftragt. Dieser bildete die Basis für die fachgerechte Erstellung des Bebauungsplanes.
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Bebauungsplan Solarpark Oberarnbach
Die Sunera GmbH realisiert in der Verbandsgemeinde Landstuhl, im Bereich der Ortsgemeinde Oberarnbach, eine etwa 3 Hektar große Photovoltaik-Freiflächenanlage. Durch ARGUS CONCEPT wurde das verbindliche Bauplanungsrecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit einer parallelen Flächennutzungsplan-Teiländerung, gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) einschließlich der Verfahrensdurchführung hergestellt.
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Flächennutzungs- und Landschaftsplan Nalbach
Nach § 5 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet der Gemeinde die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den…
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Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Homburg
Bei der planungsrechtlichen Betrachtung der Windkraftnutzung im Außenbereich stehen einerseits die Vorgaben des Baugesetzbuches sowie landesplanerische Vorgaben im Vordergrund. Konkreter Anlass der Sachlichen Teilflächennutzungsplans ist die im Herbst 2011 erfolgte Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt „Umwelt“, betreffend der Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie. Mit dieser Änderung wurde die räumlicher Steuerung der Windenergienutzung im Saarland in die Hände der Kommunen gelegt.
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