Bei der planungsrechtlichen Betrachtung der Windkraftnutzung im Außenbereich stehen einerseits die Vorgaben des Baugesetzbuches sowie landesplanerische Vorgaben im Vordergrund. Konkreter Anlass der Sachlichen Teilflächennutzungsplans ist die im Herbst 2011 erfolgte Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt „Umwelt“, betreffend der Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie. Mit dieser Änderung wurde die räumlicher Steuerung der Windenergienutzung im Saarland in die Hände der Kommunen gelegt.
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