Gewässerentwicklungspläne

Im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahre 2000 müssen alle europäischen Fließgewässer bis zum Jahre 2015 in einen guten Zustand versetzt worden sein. Ist bis zu diesem Zeitpunkt das Ziel widererwarten nicht erreicht, gilt eine Nachbesserungspflicht bis zum Jahre 2021. Der gute Zustand basiert auf guten ökologischen und chemischen Gewässerverhältnissen. Diese werden auf Basis von Bioindikatoren und der chemischen Belastung der Gewässer ermittelt. Da die Bioindikatoren und die stoffliche Belastung der Gewässer direkt über die Gewässerstruktur beeinflusst werden (Habitatfunktion und Selbstreinigungseffekte), ist die Verbesserung der Fließgewässerstruktur eine unabdingbare Voraussetzung zur Zielerreichung der WRRL.

Gesetzlichen Grundlagen sind im Saarländischen Wassergesetz (SWG), der Richtlinie 2000/60/EG und der korrespondierenden Saarländischen Umsetzungsverordnung (WRRLVO) sowie dem Wasserhaushaltgesetz (WHG) festgelegt.  Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 (EG-WRRL) fordert von den Mitgliedstaaten, in allen Fließgewässern den guten Zustand, definiert durch den guten chemischen und guten ökologischen Zustand  bis 2015, allerspätestens jedoch bis 2027 herzustellen.

In diesem Zusammenhang wurden von ARGUS CONCEPT , in Arbeitsgemeinschaft mit Prof. Jochen Kubiniok Gewässerentwicklungspläne für den Saarbach, den Bleichbach, die Bickenalb und den Stegbach ausgearbeitet.

Auftraggeber: Naturland Ökoflächen-Management Gmbh