Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Homburg

Bei der planungsrechtlichen Betrachtung der Windkraftnutzung im Außenbereich stehen einerseits die Vorgaben des Baugesetzbuches sowie landesplanerische Vorgaben im Vordergrund. Konkreter Anlass der Sachlichen Teilflächennutzungsplans ist die im Herbst 2011 erfolgte Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt „Umwelt“, betreffend der Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie. Mit dieser Änderung wurde die räumlicher Steuerung der Windenergienutzung im Saarland in die Hände der Kommunen gelegt.

Ziel des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ ist es, nach einer sachgerechten Abwägung der innerhalb des Stadtgebiets der Kreisstadt Homburg in Frage kommenden Potenzialflächen für die Windkraftnutzung, Sondergebiete „Windenergie“ für die Errichtung von Windkraftanlagen auszuweisen und diese gleichzeitig gemäß § 35 Abs.3 Satz 3 BauGB an anderen Stellen im Stadtgebiet auszuschließen. Die Kreisstadt Homburg steuert damit die Ansiedlung von Windenergieanlagen in ihrem Stadtgebiet und zielt darauf die windkraftbedingten Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft zu mindern und verträglich zu gestalten.

Auftraggeber: Kreisstadt Homburg